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AGB

1. Gegenstand der Vermietung 

 

a. Gegenstand ist ein Ausschankwagen inkl. Zubehör mit dem amtlichen Kennzeichen: 

b. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den o.g. Ausschankwagen für den vereinbarten Zeitraum zum sachgemäßen Gebrauch zu gewähren. 

c. Der Mieter bestätigt mit Unterschreiben dieses Vertrages, eine Einweisung erhalten zu haben und den Wagen sachgemäß zu benutzen. 

 

 

2.   Miete

a. Der  Mietpreis  ist  mit  Übergabe  in  Bar  fällig.  Der  Mietpreis  kann  auch  im Vorfeld überwiesen werden. Ein Nachweis der Überweisung muss vorgelegt werden. 

 

 

3.   Leistungsort 

a. Der Ausschankwagen wird an folgendem Ort aufgebaut und betrieben: 

 

4.   Bestückung 

a.Der Ausschankwagen wird mit ________________________________________als Sonderzubehör ausgestattet.  Diese werden dem Mieter zum Gebrauch überlassen.

Bei Verlust oder Beschädigung verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter als Entschädigung den Ersatzwert zu bezahlen. 

 

5.   Reinigung 

 

a. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den Ausschankwagen so sauber zu übergeben, wie er diesen erhalten hat. Falls dem nicht so sein sollte berechnet der Vermieter 60,-€ für die Reinigung, bzw. 40,-€ pro Stunde. Ist die Verunreinigung zu groß, behält sich der Vermieter das Recht vor, höhere Kosten zu verlangen. 

b.   Dies schließt auch die Reinigung der Kühlschränke mit ein.

 

6. Allgemein

a. Der Mieter erkennt an, dass er das Fahrzeug ohne äußerlich erkennbare Mängel mit
kompletter Ausrüstung anhand der Prüfliste vor Fahrantritt übernommen hat.
Eine Einweisung in die Handhabung des Fahrzeuges sowie eine Überprüfung der Technikkomponenten Elektrik, Kugelkupplung, Diebstahlsicherung, Bremsen fand bei der Übergabe durch den Mieter des Fahrzeuges statt.

b. Die Benutzung des gemieteten Anhängers bleibt auf die Bundesrepublik Deutschlang beschränkt. Dem Mieter ausgehändigte Papiere sind nach der Fahrt unaufgefordert zurückzugeben. 

c. Die Angaben des Mieters zur Person, Benutzungsumfang und Dauer, sowie über seine Zahlungsfähigkeit, müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.  Sie sind ausdrückliche Voraussetzungen zur Übergabe des Fahrzeuges. 

d. Die Weitervermietung des Anhängers oder die Überlassung an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist untersagt bzw. nur nach Absprache möglich. Entstehen hierbei dem Vermieter Schäden, gleich welcher Art, so haftet hierfür der Mieter, sowie und insbesondere der nicht berechtigte Benutzer/Fahrer. 

e. Verstößt der Mieter gegen die Abmachung und Bestimmungen dieses Vertrages, so ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den Anhänger wieder in Besitz zu nehmen.  Dies gilt für den Fall unzureichender Fahrpraxis, aber auch wenn sich die Unzuverlässigkeit des Mieters nach Abschluss des Vertrages herausstellt.  

f. Vereinbarungen, die den Vertrag abändern oder ergänzen, sind nur in schriftlicher Form gültig. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden. 

 

 7.   Mietzeit 

a. Der Anhänger kann nur für einen vollen Tag bzw. ein Wochenende gemietet werden.  

b. Vor Überschreiten der vereinbarten Mietdauer ist die Zustimmung des Vermieters zur Weiterbenutzung persönlich einzuholen 

c. Für die Anlieferung und Abholung des Anhängers erfragen Sie bitte die Kosten per 

Telefon oder Email. 

 

 8. Zahlungsbedingungen 

a. Wird die Mietzeit verlängert, ist auch dieser Betrag in voller Höhe zu begleichen. 

b. Die Zahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen. 

 

 9. Betrieb, Wartung, Störung 

a. Der Anhänger ist immer pfleglich zu behandeln und immer gegen Diebstahl zu sichern. Die im KFZ-Schein angegeben maximal Last ist einzuhalten (wenn nicht auf Stützen) Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter voll für den entstandenen Schaden. 

b. Bei Störungen oder Schäden ist sofort der Vermieter persönlich zu benachrichtigen. Der Vermieter bestimmt dann, was zu geschehen hat. Gibt der Mieter selbst irgendwelche Anweisungen, die zu Kosten führen, so hat er dies selbst zu tragen. 

c. Alle Unfälle, Störungen und sonstige Schänden sind dem Vermieter nochmals bei Rückgabe anzuzeigen. 

d. In  der  Winterzeit  ist  vor  Fahrantritt  darauf  zu  achten,  evtl.  entstandene Eisplatten/ Schneeschichten vom Dach zu entfernen. 

 

10. Haftung des Mieters 

a. Für technische und kaufmännische Wertminderung. 
b. Für Bergungs- und Rückführungskosten. 

c. Für Sachverständigenkosten 
d. Für Reparaturkosten in voller Höhe.

e. Für ungereinigten Innenraum des Anhängers bei Rückgabe.

 

11. Nichtigkeit 

a. Bei Nichtigkeit einzelner Teile dieses Vertrages, bleiben die anderen Teile dennoch rechtswirksam. 

 

12. Sonstiges 

a. Ist das Zugfahrzeug nicht ausreichend breit, sind zusätzliche Spiegel zu verwenden.  

b. Eine korrekte Stromversorgung muss gewährleistet werden. Als Vorsicherung sollte eine 16 A Schmelzsicherung oder ein 16 A LS-Automat Typ C verwendet werden. 

c. Vor dem Beladen des Anhängers müssen die Stützen abgesenkt werden. Der Wagen darf nur in Betrieb genommen werden, wenn er abgesenkt und in der Waage steht. 

d. Es ist strikt untersagt den Anhänger zu bekleben, abzuhängen oder zu verhüllen.  

e. Der Aufsteller hat Sorge zu tragen, dass der Wagen mit Wasser (Trinkwasserqualität) versorgt wird. 

ADRESSE

Adresse:

Schneewittchenweg1

65795 Hattersheim

Tel.: +49 177 8735332

E-Mail:  info@cocktailsandmore.biz

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00 Uhr
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ADRESSE

Adresse:

Friedrich-Ebert-Straße 9

65719 Hofheim am Taunus

Tel.: +49 6122 7074-13

E-Mail:  info@helmiss.de

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